Auf in die neue Saison – aber mit Abstand!

Genrell gilt, wenn Camping- und Stellplätze eröffnen, sind auch Reisen ins Landvergnügen wieder möglich. Diese neuen Regeln gelten für Camper.
Wo darf ich ins Landvergnügen?
Schrittweise haben die Bundesländer ihre Stell- und Campingplätze geöffnet. Das bedeutet auch für uns: Es geht los. Dabei orientieren sich unsere Gastgeber an den jeweils lokal geltenden Bestimmungen. In der übersichtlichen Tabelle des Bundesverbands der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD) finden Sie immer aktuell den Status quo für alle Bundesländer. Jeder Gastgeber entscheidet jedoch individuell ob er in dieser angespannten Situation Gäste auf seinem Hof möchte oder nicht. Bitte haben Sie Verständnis für seine Entscheidung.
Alles wie immer? Nein!
Durch die neuen Hygiene- und Abstandsregeln werden Ihre Gastgeber nicht alle Versorgungsmöglichkeiten anbieten können, die sie im Stellplatzführer erwähnt haben. So haben höchstwahrscheinlich sanitäre Anlagen oder Restaurants geschlossen oder sind nur stark eingeschränkt nutzbar. Am besten versichern Sie sich bei der Anmeldung am Telefon, ob alle Angaben noch aktuell sind. Wir empfehlen allen nicht autark reisenden Gästen, sich mit einer Boardtoilette (z.B. Porta Potti) auszustatten. Wie derzeit in der Gastronomie und Friseurgeschäften üblich, werden auch unsere Landvergnügen-Gastgeber Ihre persönlichen Daten aufnehmen müssen.
Finde ich einen Platz?
Zu Stoßzeiten wie Himmelfahrt und Pfingsten sind touristische Angebote wie Ferienunterkünfte oder Campingplätze seit Jahren überfüllt. Reisen in dieser Zeit erfordert von allen Beteiligten besonders viel Geduld. In diesem Jahr ist die Situation durch die COVID-19 Beschränkungen zusätzlich angespannt und Ihr Lieblingshof möglicherweise ausgebucht. In diesem Fall bitten wir Sie, einen anderen Gastgeber anzusteuern, eventuell sogar Ihre Route zu verändern. Wenn Sie es einrichten können, reisen Sie in der Woche, wenn weniger Camper unterwegs sind. Bitte beachten Sie: Reservierungen sind generell und auch in Zeiten von COVID-19 bei unseren Landvergnügen-Höfen nicht möglich. Durch Ihre Anfrage setzen Sie die Bauern zusätzlich unter Stress. Sie betreiben keinen Campingplatz oder ein Hotel und führen daher auch kein Reservierungssystem. Sie können frühstens einen Tag vor der Anreise oder am gleichen Tag beim Gastgeber anrufen und Ihre Ankunft ankündigen. Sollten Sie nicht kommen, sagen Sie bitte unbedingt ab, um den Platz nicht für andere Reisende zu blockieren.
Welche Regeln gelten vor Ort?
Ihr Gastgeber bestimmt die Regeln vor Ort und orientiert sich an den Vorgaben des RKIs. Seine individuellen Regeln sind unbedingt einzuhalten und nicht verhandelbar. Während Ihres Aufenthalts, sollten Sie von Personen, die nicht zu ihrem Hausstand gehören, einen Abstand von mindestens 1,50 Metern halten. Verzichten Sie auf Händeschütteln und Umarmungen. Waschen Sie sich regelmäßig und mindestens 20 Sekunden lang die Hände mit Seife oder benutzen Sie Desinfektionsmittel. Im Hofladen müssen Reisende einen Mundschutz tragen. Falls Sie unter Quarantäne stehen, Fieber oder grippeähnliche Symptome haben, dürfen Sie nicht ins Landvergnügen fahren.
Foto: Aus dem Landvergnügen von Marco Müller