Teilnahmebedingungen Gastgeber
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN GASTGEBER
Version: 2.0.0 · 26-03-20
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen für Gastgeber („AGB-Gastgeber“) gelten für das Rechtsverhältnis zwischen der
Landvergnügen GmbH, Hasenheide 12, 10967 Berlin, Tel. +493039939440 eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 157438 B, vertreten durch den Geschäftsführer Ole Schnack, USt-Identifikations-Nr.: DE295495077
– nachfolgend „Landvergnügen“ –
und den als Gastgeber registrierten Betrieben
– nachfolgend „Gastgeber“ –
und sind wesentlicher Bestandteil des Gastgebervertrages. Sie werden ergänzt durch die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Nutzung von Texten sowie Foto-/Ton-/Videoaufnahmen“ (<„AGB-Nutzung-Fotos-und-Texte“>).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastgebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Landvergnügen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertragsverhältnisses ist die unentgeltliche Präsentation und Bewerbung des Gastgebers und seines Stellplatzangebots innerhalb der Landvergnügen-App bzw. der Landvergnügen-Plattform sowie ggf. ergänzend in weiteren Medien von Landvergnügen nach Maßgabe dieser AGB.
(2) Landvergnügen stellt hierfür digitale Infrastruktur, Kommunikationsfunktionen sowie Marketingmaßnahmen zur Verfügung.
(3) Ein Anspruch auf bestimmte Platzierung, Sichtbarkeit oder dauerhafte Aufnahme besteht nicht.
§ 3 Zustandekommen des Gastgebervertrages
(1) Der Gastgeber gibt durch Ausfüllen und Absenden des auf der Landvergnügen-Website bereitgestellten Anmelde-Formulars ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Gastgebervertrages ab.
(2) Die Anmeldung umfasst insbesondere:
- Die vollständige Angabe der abgefragten Pflichtdaten, wobei u.a. neben Name und Adresse des Gastgeber-Betriebes der Name und die Email-Adresse eines volljährigen Vertreters (Ansprechpartner) des Gastgeber-Betriebes anzugeben ist.
- Gern eine möglichst genaue Beschreibung des Gastgeber-Betriebes gemäß den in dem Formular abgefragten Angaben.
- Die Überprüfung und ggf. Bearbeitung der eingegebenen Daten, sowie Zustimmung zu diesen AGB den <AGB-Nutzung-Fotos-und-Texte> und Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise,
- Das Absenden des Anmeldeformulars (verbindliches Vertragsangebot) durch Anklicken des Buttons „Absenden“ oder Versenden des Anmeldeformulars per E-Mail an Landvergnügen.
(3) Nach Absenden seines Vertragsangebotes erhält der Gastgeber zunächst eine automatisierte Eingangbestätigung. Diese stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.
(4) Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahme durch Landvergnügen, in der Regel im Rahmen eines persönlichen Telefonats, zustande. Im Anschluss erhält der Gastgeber ein Gastgeberpaket mit verschiedenen Inhalten (u. a. Schildern und Gebrauchsmaterialien aus dem Shop) sowie ein Begrüßungsschreiben, in dem das Eintrittsdatum bestätigt wird.
(5) Landvergnügen entscheidet über die Aufnahme eines Betriebs nach sachlichen Kriterien und unter Berücksichtigung des Konzepts der Plattform. Ein Anspruch auf Aufnahme bei Landvergnügen besteht nicht.
Die nachfolgenden Kriterien dienen der Orientierung für die Auswahl geeigneter Betriebe:
(a) Voraussetzung für die Teilnahme ist insbesondere, dass der Betrieb eigene oder regional erzeugte Produkte anbietet und diese vor Ort zum Verkauf bereitstellt. Dies kann beispielsweise über einen Hofladen, Verkaufsautomaten oder vergleichbare Verkaufsstellen erfolgen. Zu den angebotenen Produkten können insbesondere landwirtschaftliche Erzeugnisse oder handwerklich hergestellte Produkte zählen.
(b) Zudem muss der Betrieb geeignete Stellflächen für bis zu fünf Wohnmobile bereitstellen können und die jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben des Bundeslandes einhalten.
(c) Voraussetzung für eine Aufnahme als Gastgeber ist ferner, dass der Gastgeber seine Stellflächen nicht gleichzeitig über digitale Plattformen vermarktet, die ein im Wesentlichen gleichartiges Konzept verfolgen. Ein solches Konzept liegt insbesondere vor, wenn die Plattform Aufenthalte bei regionalen Erzeugern oder vergleichbaren Gastgeberbetrieben vermittelt und dabei ein Gast-Gastgeber-Modell anbietet, bei dem die Bereitstellung des Stellplatzes im Zusammenhang mit dem Erwerb von Produkten vor Ort steht („Stellplatz gegen Einkauf“). Die Nutzung sonstiger Vertriebswege oder Plattformen bleibt hiervon unberührt, sofern diese nicht ein im Wesentlichen gleichartiges Konzept verfolgen oder das Angebot des Gastgebers auf der Landvergnügen-Plattform wesentlich beeinträchtigen.
Landvergnügen kann die Aufnahme eines Betriebs ablehnen oder den Gastgebervertrag nach Maßgabe dieser AGB kündigen, wenn der Gastgeber Stellflächen entgegen diesen Grundsätzen über Plattformen mit einem im Wesentlichen gleichartigen Geschäftsmodell anbietet.
(6) Gastgeber haben die Möglichkeit, sich im Mitgliederbereich von Landvergnügen zu registrieren und erhalten hierzu eine entsprechende Aufforderung. Die Registrierung im Mitgliederbereich ist keine Voraussetzung für das Zustandekommen des Gastgebervertrages, ermöglicht jedoch die Anlage, Verwaltung und Aktualisierung des eigenen Gastgeberprofils sowie die Nutzung bestimmter Funktionen der Landvergnügen App.
§ 4 Stellplatzangebot und Nutzung durch Reisende
(1) Der Gastgeber bietet Landvergnügen-Reisenden geeignete Stellflächen unentgeltlich auf seinem Grundstück für maximal 24 Stunden an. Es können Stellflächen für maximal fünf Wohnmobile bereitgestellt werden; maßgeblich sind die jeweils geltenden landesrechtlichen Vorschriften.
(2) Für die rechtliche Zulässigkeit des Angebots, etwaige behördliche Genehmigungen oder Anzeigen sowie die Verkehrssicherungspflichten auf seinem Grundstück ist der Gastgeber allein verantwortlich.
(3) Landvergnügen ist nicht Anbieter von Stellplätzen. Verträge über die Nutzung von Stellplätzen kommen ausschließlich zwischen Gastgeber und Reisendem zustande.
(4) Der Gastgeber entscheidet nach eigenem Ermessen, ob er zusätzliche Leistungen (z. B. Strom, Wasser, Sanitäranlagennutzung) anbietet und ob er hierfür eine Aufwandsentschädigung erhebt. Landvergnügen weist darauf hin, dass vor dem Anbieten von campingnahen Serviceleistungen zuvor von dem Gastgeber auf eigene Verantwortung geprüft werden muss, ob hierfür eine behördliche Genehmigung erforderlich ist.
(5) Der Gastgeber kann Reservierungsanfragen annehmen oder ablehnen. Ein Anspruch der Reisenden auf Nutzung eines Stellplatzes besteht nicht.
(6) Landvergnügen stellt dem Gastgeber Schilder zur Wegführung zur Verfügung, die der Gastgeber an geeigneten Stellen deutlich sichtbar anbringen und/oder aufstellen wird. Sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte verbleiben bei Landvergnügen; der Gastgeber darf diese während der Vertragslaufzeit ausschließlich zur Bewerbung als Landvergnügen-Gastgeber nutzen.
(7) Der Gastgeber hält Reisende an, sich vorzustellen und ihre Landvergnügen-Mitgliedschaft zu bestätigen.
§ 4a Verarbeitung personenbezogener Daten von Reisenden
(1) Im Rahmen von Reservierungsanfragen, Buchungen oder der sonstigen Kommunikation, insbesondere über die Landvergnügen-App, erhält der Gastgeber personenbezogene Daten von Reisenden, insbesondere Name, Fahrzeugdaten, Reisebegleitinformationen (z. B. zu mitreisenden Hunden) sowie Kontaktdaten.
(2) Der Gastgeber verpflichtet sich, diese personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der konkreten Stellplatznutzung zu verarbeiten.
(3) Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere zu Werbe-, Marketing-, Analyse- oder Kontaktzwecken außerhalb der konkreten Stellplatznutzung, ist unzulässig.
(4) Der Gastgeber ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei der Verarbeitung der ihm übermittelten personenbezogenen Daten eigenständig verantwortlich.
(5) Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen stellt einen wichtigen Grund dar, der Landvergnügen zur Sperrung des Gastgeber-Zugangs und/oder zur außerordentlichen Kündigung des Gastgebervertrages berechtigt.
§ 5 Vermittlung von Landvergnügen-Mitgliedschaften
(1) Landvergnügen kann Gastgebern Geschenkkarten mit individuellen Mitgliedschaftscodes zur Verfügung stellen. Diese Geschenkkarten berechtigen den Inhaber, bei Einlösung des Codes eine Landvergnügen-Mitgliedschaft zu aktivieren.
(2) Der Gastgeber ist berechtigt, diese Geschenkkarten an Interessierte zum jeweils gültigen Preis der Landvergnügen-Jahresmitgliedschaft zu verkaufen. Der Verkauf erfolgt im Namen und für Rechnung der Landvergnügen GmbH. Der Gastgeber ist nicht berechtigt, im eigenen Namen Mitgliedschaften anzubieten oder abzuschließen. Er tritt gegenüber Reisenden ausschließlich als Vermittler der Landvergnügen-Mitgliedschaft auf.
(3) Bei Einlösung des Codes über die Landvergnügen-App oder die Landvergnügen-Website kommt ein Mitgliedschaftsvertrag ausschließlich zwischen dem Reisenden und der Landvergnügen GmbH zustande. Der Mitgliedschaftscode reduziert den im Bestellprozess angezeigten Mitgliedschaftspreis entsprechend dem Wert der Geschenkkarte.
(4) Für jede über einen solchen Code abgeschlossene Mitgliedschaft erhält der Gastgeber eine Vermittlungsprovision in Höhe von 40 % der jeweils geltenden Jahresgebühr. Die Provision wird nach Maßgabe der von Landvergnügen vorgesehenen Abrechnungsmodalitäten abgerechnet und ausgezahlt.
(5) Nimmt der Gastgeber im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Geschenkkarte Zahlungen von Reisenden entgegen, erfolgt dies im Namen und für Rechnung der Landvergnügen GmbH. Der Gastgeber ist verpflichtet, die vereinnahmten Mitgliedschaftsgebühren unter Abzug der vereinbarten Vermittlungsprovision an Landvergnügen weiterzuleiten.
(6) Der Gastgeber handelt im Zusammenhang mit dem Verkauf der Geschenkkarten ausschließlich als Vermittler der Landvergnügen-Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft selbst wird ausschließlich von der Landvergnügen GmbH angeboten und erbracht. Der Gastgeber ist weder Anbieter noch Vertragspartner der Mitgliedschaft und erbringt gegenüber dem Reisenden keine eigenen Leistungen im Zusammenhang mit der Landvergnügen-Mitgliedschaft.
§ 6 Landvergnügen-Eintrag / Werbung und Marketing
(1) Landvergnügen stellt den Gastgeber in der Landvergnügen-App dar („Landvergnügen-Eintrag“). Die Darstellung erfolgt unentgeltlich.
(2) Der Gastgeber stellt die hierfür erforderlichen Informationen bereit und sichert deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität zu.
(3) Änderungen in den Angaben der Gastgeber werden von Landvergnügen innerhalb angemessener Zeit umgesetzt.
(4) Landvergnügen ist berechtigt, die vom Gastgeber bereitgestellten Inhalte nach Maßgabe der <„AGB-Nutzung-Fotos und Texte“> für App, Website, Newsletter, Social Media, Presse, Messen sowie Printprodukten zur Darstellung und Bewerbung des Gastgebers als Landvergnügen-Gastgeber zu nutzen.
(5) Die Sichtbarkeit des einzelnen Gastgeber-Eintrags (Ranking) wird insbesondere beeinflusst durch folgende Hauptparameter:
- geografische Nähe
- Verfügbarkeit
- Vollständigkeit und Qualität des Profils
- Gästebucheinträge
- Filtereinstellungen
Die Gewichtung kann variieren.
§ 7 Gästebewertungen
(1) Landvergnügen stellt im Rahmen der Landvergnügen-Plattform eine Gästebuchfunktion zur Verfügung, über die Landvergnügen-Reisende ihre Erfahrungen mit dem Gastgeber und den örtlichen Gegebenheiten in Form von Texten und ggf. Bildern („Gästebucheinträge“) veröffentlichen können. Die Inhalte der Gästebucheinträge stammen ausschließlich von den Reisenden. Landvergnügen macht sich diese Inhalte nicht zu eigen und ist nicht deren inhaltlicher Urheber.
(2) Landvergnügen ist berechtigt, Gästebucheinträge vor oder nach der Veröffentlichung nach Maßgabe der jeweils geltenden <Netiquette> sowie der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen. Landvergnügen kann Gästebucheinträge insbesondere ganz oder teilweise ablehnen, zurückhalten, bearbeiten oder entfernen, wenn sie
- gegen die <Netiquette> oder diese AGB verstoßen,
- Rechte Dritter verletzen,
- rechtswidrige oder irreführende Inhalte enthalten oder
- aus technischen Gründen nicht ordnungsgemäß darstellbar sind.
Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bestimmter Gästebucheinträge besteht nicht.
(3) Der Gastgeber erklärt sich mit der Veröffentlichung zulässiger Gästebucheinträge im Zusammenhang mit seinem Landvergnügen-Eintrag einverstanden. Soweit Bildaufnahmen des Hofes betroffen sind, kann der Gastgeber die Veröffentlichung von Inhalten bei Vorliegen nachvollziehbarer und berechtigter Gründe im Einzelfall ablehnen.
(4) Der Gastgeber verpflichtet sich, Gästebucheinträge weder direkt noch indirekt zu manipulieren noch Manipulationsversuche zu unternehmen, insbesondere durch das Veranlassen, Fördern oder Veröffentlichen unwahrer, irreführender oder fingierter Bewertungen oder durch das Gewähren von Vorteilen für positive Bewertungen. Ein Verstoß hiergegen stellt einen wichtigen Grund dar, der Landvergnügen zur außerordentlichen Kündigung des Gastgebervertrages berechtigt.
(5) Die Gästebucheinträge dürfen ausschließlich im Rahmen der Landvergnügen-Plattform genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung oder Verwertung durch den Gastgeber oder Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Landvergnügen unzulässig.
§ 8 Nutzung der App durch Gastgeber als Reisende
(1) Personen, die von einem Gastgeberbetrieb als verantwortliche Kontakt- oder Nutzungsperson benannt sind („Gastgeber-Nutzer“), können die Landvergnügen-App kostenfrei auch als Reisende nutzen. Durch die kostenfreie Nutzung wird kein Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang, eine bestimmte Laufzeit oder den Fortbestand der Nutzungsmöglichkeit begründet.
(2) Für diese Nutzung gelten die Reisenden-AGB entsprechend, mit Ausnahme der Zahlungspflicht.
(3) Die Berechtigung endet mit Beendigung des Gastgebervertrages oder der Benennung als Gastgeber-Nutzer.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird zunächst für ein Jahr geschlossen und verlängert sich auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird.
(2) Nach Verlängerung ist eine Kündigung mit Monatsfrist zum Monatsende möglich.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Die Kündigungserklärung bedarf der Textform (z.B. Email) oder der Schriftform (z.B. Brief). Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang des Kündigungsschreibens.
(5) Nach Vertragsende sind bereitgestellte Werbemittel zurückzugeben; der digitale Eintrag wird gelöscht.
(6) Im Falle einer Einschränkung, Sperrung oder Kündigung wird Landvergnügen die wesentlichen Gründe mitteilen, soweit dem keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
§ 10 Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet Landvergnügen nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haftet Landvergnügen – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Landvergnügen, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Landvergnügen jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden Landvergnügen nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Landvergnügen haftet nicht für Schäden, die durch Landvergnügen-Reisende oder deren Mitreisende beim Gastgeber verursacht werden.
§ 11 Änderungen dieser AGB
(1) Landvergnügen behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, zur Beseitigung von aufgetretenen Auslegungszweifeln oder aufgrund einer Veränderung der Marktgegebenheiten erforderlich ist und die Änderung dem Gastgeber zugemutet werden kann, d.h. ihn nicht unangemessen benachteiligt. Eine Änderung kann dem Gastgeber insbesondere nicht zugemutet werden, wenn sie wesentliche Vertragsbestandteile (insbesondere die geschuldeten Hauptleistungen) betrifft und sie daher Gegenstand eines Änderungsvertrages sein müsste.
(2) Landvergnügen wird dem Gastgeber die Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der geänderten AGB, schriftlich oder per Email mitteilen. Wenn der Gastgeber der Änderung nicht innerhalb dieser Frist von 6 Wochen schriftlich oder per Email widerspricht und Landvergnügen den Gastgeber auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat, werden die Änderungen wirksam. Die Frist für den Widerspruch beginnt mit dem Zugang der Änderungsmitteilung. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs kann Landvergnügen den Vertrag mit angemessener Frist kündigen, sofern eine Fortführung zu unveränderten Bedingungen unzumutbar ist.
§ 12 Zugang zu Daten
(1) Im Rahmen der Nutzung der Landvergnügen Plattform erhält der Gastgeber Zugriff auf diejenigen personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit seinem Gastgeberprofil sowie mit über die Plattform vermittelten Reservierungsanfragen oder Buchungen anfallen, soweit dies zur Durchführung des Gastgebervertrages erforderlich ist.
(2) Eine weitergehende Bereitstellung von Daten, insbesondere von aggregierten Nutzungsstatistiken, Analysen oder plattformübergreifenden Auswertungen, schuldet Landvergnügen nicht, sofern eine solche Bereitstellung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist oder ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
(3) Landvergnügen ist berechtigt, im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform anfallende Daten in anonymisierter oder aggregierter Form zu statistischen, betriebswirtschaftlichen oder marketingbezogenen Zwecken auszuwerten und zu verwenden, sofern hierdurch keine Rückschlüsse auf einzelne Gastgeber möglich sind.
(4) Die Weitergabe personenbezogener Daten von Reisenden an den Gastgeber erfolgt ausschließlich im Rahmen und für die Zwecke gemäß § 4a dieser AGB.
§ 13 Internes Beschwerdesystem
(1) Landvergnügen unterhält ein internes Beschwerdesystem für Gastgeber im Zusammenhang mit
- der Anwendung dieser AGB,
- Maßnahmen von Landvergnügen, die eine Einschränkung, Sperrung oder Beendigung des Gastgeberzugangs betreffen,
- der Ausgestaltung oder Anwendung des Rankings gemäß § 6,
- Maßnahmen im Zusammenhang mit Gästebewertungen nach § 7.
(2) Beschwerden sind in Textform (z. B. per E-Mail) an die von Landvergnügen benannte Kontaktadresse zu richten.
(3) Landvergnügen wird eingehende Beschwerden innerhalb angemessener Frist prüfen und dem Gastgeber das Ergebnis der Prüfung in Textform mitteilen.
(4) Die Nutzung des internen Beschwerdesystems lässt sonstige gesetzliche Rechte des Gastgebers unberührt.
§ 14 Mediation
(1) Landvergnügen ist bereit, im Falle von Streitigkeiten mit Gastgebern im Zusammenhang mit der Anwendung dieser AGB oder der Nutzung der Plattform mit einem oder mehreren unabhängigen Mediatoren zusammenzuarbeiten.
(2) Landvergnügen benennt hierzu auf Anfrage geeignete Mediatoren, mit denen sie zur Durchführung eines Mediationsverfahrens zusammenzuarbeiten bereit ist.
(3) Die Durchführung eines Mediationsverfahrens erfolgt freiwillig. Gesetzliche Rechte der Parteien, insbesondere das Recht, Gerichte anzurufen, bleiben unberührt.
§ 15 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Landvergnügen und dem Gastgeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von Landvergnügen in Berlin. Landvergnügen ist jedoch auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Gastgebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.