Allgemeine Vertragsbedingungen zur Nutzung von Foto- / Ton- / Videoaufnahmen sowie Texten für Gastgeber

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON TEXTEN SOWIE FOTO-/TON-/VIDEOAUFNAHMEN

(„AGB-Nutzung-Fotos-und-Texte“)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen regeln ergänzend zu den „Allgemeinen Vertragsbedingungen Gastgeber“ („AGB-Gastgeber“) die unentgeltliche Bereitstellung und Nutzung von Texten sowie Foto-/Ton-/Videoaufnahmen (zusammen „Inhalte“), die der Gastgeber Landvergnügen zur Darstellung und Bewerbung des Gastgeberbetriebs und seines Stellplatzangebots zur Verfügung stellt.

(2) Inhalte im Sinne dieser Bedingungen sind insbesondere solche, die der Gastgeber im Mitgliederbereich hochlädt, Landvergnügen übermittelt oder sonst im Rahmen der Vertragsdurchführung bereitstellt (z. B. Hofbeschreibung, Produkttexte, Bilder des Hofs/Angebots, Videos).

(3) Die Nutzung der Inhalte erfolgt zur Darstellung und Bewerbung des Gastgebers im Rahmen der Leistungen von Landvergnügen, insbesondere

  • in der Landvergnügen-App,
  • auf der Website von Landvergnügen,
  • in Kommunikationsmedien von Landvergnügen (z. B. Newsletter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit),
  • in Social-Media-Kanälen von Landvergnügen,
  • in Printmedien (z. B. Stellplatzführer, Kataloge, Broschüren) sowie
  • im Rahmen von Veranstaltungen und Messeständen,

jeweils auch durch beauftragte Dienstleister und Kooperationspartner, soweit dies zur Darstellung und Bewerbung erforderlich ist. Die Aufzählung ist beispielhaft.

 

§ 2 Rechteeinräumung

(1) Der Gastgeber räumt Landvergnügen an den bereitgestellten Inhalten ein unentgeltliches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches und übertragbares Nutzungsrecht ein, einschließlich des Rechts zur Unterlizenzierung, soweit dies zur Nutzung nach § 1 Abs. 3 erforderlich ist.

(2) Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht,

  1. die Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen und öffentlich zugänglich zu machen (z. B. App, Website, Social Media, Print),
  2. die Inhalte zu speichern, zu archivieren und in Datenbanken vorzuhalten,
  3. die Inhalte technisch zu bearbeiten und zu verarbeiten (z. B. Zuschnitt, Format, Auflösung, Layout, Kompression, Farb-/Tonkorrekturen), sowie Inhalte zu kürzen oder mit anderen Inhalten zu kombinieren, soweit dies für eine technisch oder redaktionell sinnvolle Nutzung erforderlich ist,
  4. die Inhalte zu übersetzen und in verschiedenen Sprachfassungen zu nutzen.

(3) Rücklizenz / Eigennutzung des Gastgebers: Unbeschadet des ausschließlichen Nutzungsrechts nach Abs. 1 bleibt der Gastgeber berechtigt, die von ihm bereitgestellten Inhalte für eigene Zwecke weiter zu nutzen (einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht). Eine Einräumung von Rechten an Dritte (z. B. Agenturen, Plattformen) ist hiervon nur umfasst, soweit dies zur Eigendarstellung des Gastgebers üblich und erforderlich ist und nicht den berechtigten Interessen von Landvergnügen widerspricht.

(4) Landvergnügen ist berechtigt, zur technischen und operativen Nutzung (z. B. Hosting, Druck, Layout, Social-Media-Management, App-Betrieb) Dienstleister einzusetzen und diesen hierfür die erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen.

 

§ 3 Einwilligungen, Rechte Dritter, Freistellung

(1) Der Gastgeber sichert zu, dass er über sämtliche zur Rechteeinräumung nach § 2 erforderlichen Rechte verfügt und dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen (insbesondere Urheber-, Leistungsschutz-, Marken- und Persönlichkeitsrechte).

(2) Soweit auf Inhalten Personen erkennbar abgebildet sind oder Tonaufnahmen Stimmen enthalten, sichert der Gastgeber zu, dass alle erforderlichen Einwilligungen (einschließlich etwaiger Einwilligungen von Erziehungsberechtigten) wirksam eingeholt wurden und der Nutzung nach diesen Bedingungen nicht entgegenstehen. Entsprechende Nachweise sind Landvergnügen auf Anforderung in Textform vorzulegen.

(3) Der Gastgeber stellt Landvergnügen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen eines Verstoßes gegen die Zusicherungen nach Abs. 1 oder Abs. 2 geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Landvergnügen wird den Gastgeber über entsprechende Ansprüche informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

 

§ 4 Urheberbenennung

(1) Landvergnügen wird einen vom Gastgeber benannten Urheber der Inhalte, soweit üblich und zumutbar, in angemessener Weise als Fotograf bzw. Autor kennzeichnen.

(2) Soweit eine Kennzeichnung aus technischen, gestalterischen oder produktionellen Gründen (z. B. Social-Media-Formate, Karten-/Listenansichten, Printlayouts mit begrenztem Platz) nicht möglich oder unzumutbar ist, gilt dies nicht als Pflichtverletzung.

 

§ 5 Beendigung / Widerruf für die Zukunft

(1) Endet der Gastgebervertrag, bleiben die nach § 2 eingeräumten Nutzungsrechte an den bereits bereitgestellten und von Landvergnügen verwendeten Inhalten grundsätzlich bestehen, soweit dies zur fortbestehenden Nutzung bereits erstellter Materialien (z. B. gedruckte Auflagen, bereits veröffentlichte Beiträge) erforderlich ist.

(2) Der Gastgeber kann die Einräumung der Nutzungsrechte für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen (z. B. Wegfall von Rechten, berechtigte Persönlichkeitsrechtsbelange), indem er Landvergnügen dies in Textform mitteilt. Landvergnügen wird den Inhalt dann innerhalb angemessener Frist nicht weiter neu verwenden; bereits veröffentlichte Inhalte müssen nicht entfernt werden, soweit dies Landvergnügen nicht zumutbar ist (z. B. Printprodukte, Archivbeiträge, bereits ausgelieferte Medien).

 

§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Soweit der Gastgeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand Berlin.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform.