Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Landvergnügen App-Nutzungs- und Mitgliedschaftsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Landvergnügen App-Nutzungs- und Mitgliedschaftsvertrag
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffsbestimmungen
(1) Für den Landvergnügen App-Nutzungs- und Mitgliedschaftsvertrag zwischen uns, der
Landvergnügen GmbH, Hasenheide 12, 10967 Berlin, Tel. +493039939440 eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 157438 B, vertreten durch den Geschäftsführer Ole Schnack, USt-Identifikations-Nr.: DE295495077.
- im Folgenden „Wir“ oder „Landvergnügen“ -
und
Ihnen als Landvergnügen-Kunden bzw. Landvergnügen Reisenden
- im Folgenden „Reisender“ oder „Sie“ oder „Mitglied“-
gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt Ihres Mitgliedsantrags gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen Ihrerseits werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Ein Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Landvergnügen stellt Reisenden im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft Zugang zur Landvergnügen-App und zur zugehörigen Plattform zur Verfügung. Die App ermöglicht es Reisenden, Gastgeberprofile einzusehen, Stellplatzangebote zu recherchieren und über erweiterte Such- und Filterfunktionen geeignete Gastgeber zu finden. Darüber hinaus stellt die App unterstützende Funktionen wie Favoritenlisten, eine Routenplanung sowie einen Tourenplaner, Gästebucheinträge, sowie ggf. weitere kommunikative Elemente zur Verfügung. Die App kann ergänzende Hinweise, Karten- oder Entfernungsangaben enthalten, die ausschließlich der Orientierung dienen. Landvergnügen vermittelt dabei keine Stellplätze; die Kontaktaufnahme und Abstimmung eines Aufenthalts erfolgt ausschließlich direkt zwischen Reisenden und Gastgebern.
(2) Die Nutzung der Landvergnügen-App setzt ein kompatibles mobiles Endgerät in Gestalt eines Smartphones mit einem aktuellen Betriebssystem voraus. Die Nutzung auf Tablets oder älteren Betriebssystemen wird nicht garantiert.
(3) Die Mitgliedschaft umfasst ausschließlich die Nutzung der App sowie der darin bereitgestellten Funktionen und der zugehörigen Plattform. Ein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Inhalte, einer bestimmten Anzahl von Gastgebern oder auf einen unveränderten Funktionsumfang der App besteht nicht. Landvergnügen ist berechtigt, Inhalte, Funktionen und die technische Ausgestaltung der App im Rahmen der Weiterentwicklung anzupassen, soweit der vertraglich geschuldete Kernnutzen der App erhalten bleibt.
(4) Die Nutzung bestimmter App-Funktionen setzt unter Umständen zusätzliche Einwilligungen voraus (z. B. Standortfreigabe, Analyse-Tools, personalisierte Empfehlungen). Die Einholung erfolgt nach Vertragsschluss im Rahmen des Onboardings oder bei erstmaliger Nutzung der Funktion.
§ 2a Kostenfreie Nutzung der App durch Gastgeber-Personen
(1) Personen, die von einem Gastgeberbetrieb als verantwortliche Kontakt- oder Nutzungsperson benannt sind („Gastgeber-Nutzer“), können die Landvergnügen-App auch als Reisende nutzen, ohne hierfür ein gesondertes entgeltliches Mitgliedschaftsverhältnis eingehen zu müssen.
(2) Für die Nutzung der App als Reisende gelten für Gastgeber-Nutzer im Übrigen diese Nutzungsbedingungen entsprechend, soweit in den für Gastgeber geltenden Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
(3) Die kostenfreie Nutzung der App durch Gastgeber-Personen ist an das Bestehen des jeweiligen Gastgeber-Vertrags gebunden. Endet der Gastgeber-Vertrag oder die Benennung als Gastgeber-Nutzer, endet auch die Berechtigung zur kostenfreien Nutzung der App als Reisender.
(4) Durch die kostenfreie Nutzung wird kein Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang, eine bestimmte Laufzeit oder den Fortbestand der Nutzungsmöglichkeit begründet.
§ 3 Download der App und Registrierung
(1) Voraussetzung für die Nutzung des Landvergnügen Mitgliedschaft ist der Download der Landvergnügen-App sowie die Einrichtung eines Benutzerkontos. Die Landvergnügen-App steht zum Download in den App-Stores Dritter (Apple App Store oder Google Play) bereit. Für die Einrichtung eines Nutzerkontos gibt der Reisende seinen vollständigen Namen und seine E-Mail-Adresse an und legt ein Passwort fest. Anschließend bestätigt er seine Email-Adresse über den ihm zugesandten Verifizierungscode.
(2) Der Reisende ist verpflichtet, die bei der Registrierung abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und Änderungen unverzüglich in seinem Nutzerkonto zu aktualisieren. Seine Zugangsdaten hat er geheim zu halten.
§ 4 Abschluss Mitgliedschaftsvertrag
(1) Nach erfolgreicher Registrierung und Verifizierung und der Eingabe weiterer für den Vertragsschluss erforderlicher Daten (z.B. dem Wohnsitzland) werden dem Reisenden auf einer Bestellübersichtsseite der Inhalt des Mitgliedschaftsvertrags einschließlich Preis, Laufzeit, Verlängerungsbedingungen, Kündigungsmöglichkeiten sowie alle weiteren gesetzlich erforderlichen Informationen angezeigt.
(2) Durch Betätigung des Buttons „Weiter zur Zahlung (69,90 €)“ wird der Reisende zur Zahlungsseite des Zahlungsdienstleisters weitergeleitet. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Reisende den Zahlungsvorgang über den Button „69,90 € zahlen“ erfolgreich abgeschlossen hat.
(3) Nach Vertragsschluss erhält der Reisende eine Vertragsbestätigung in Textform mit allen gesetzlich erforderlichen Informationen. Der Zugang zur App und den Leistungen der Mitgliedschaft wird erst nach erfolgreicher Zahlung freigeschaltet.
§ 5 Nutzung der Gästebuchfunktion
(1) Landvergnügen bietet Reisenden die Möglichkeit, ihre Erfahrungen mit einem Gastgeber sowie den örtlichen Gegebenheiten in Form von Texten und Bildern („Gästebucheinträge“) im Gästebuch des jeweiligen Gastgebers zu veröffentlichen. Einträge sollen innerhalb eines Monats nach Abreise eingestellt werden. Soweit Gastgeber die Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos von ihrem Hof untersagt haben, ist dies zu respektieren.
(2) Der Reisende darf ausschließlich eigene Inhalte verwenden und muss sicherstellen, dass durch den Gästebucheintrag keine Rechte Dritter verletzt werden. Unzulässig sind insbesondere
- beleidigende, diskriminierende, hasserfüllte, diffamierende oder sonst unangemessene Inhalte,
- unzutreffende Tatsachenbehauptungen, Spekulationen oder herabsetzende Bewertungen,
- personenbezogene Daten Dritter (z. B. Personenfotos, Adressen, Telefonnummern, Fahrzeugkennzeichen),
- extremistische oder rechtswiedrige Inhalte sowie pornografische Darstellungen,
- Werbung jeglicher Art für Dritte, externe Links (auch Social Media, Shops etc.) oder sonstige kommerzielle Inhalte Dritter oder für Dritte,
- Fotos aus privaten oder sensiblen Bereichen (z. B. Sanitäranlagen) oder Bilder, die nicht im Zusammenhang mit dem Aufenthalt stehen.
(3) Landvergnügen ist berechtigt, Gästebucheinträge vor oder nach der Veröffentlichung zu prüfen und nach vernünftigem Ermessen ganz oder teilweise abzulehnen, zu bearbeiten oder zu entfernen, wenn sie gegen diese Bestimmung („Landvergnügen-Netiquette“) verstoßen oder aus technischen Gründen nicht darstellbar sind. Landvergnügen kann Gästebucheinträge zudem löschen, wenn sie älter als drei Jahre sind.
(4) Mit dem Hochladen eines Gästebucheintrags räumt der Reisende Landvergnügen ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem jeweiligen Inhalt ein. Dieses umfasst das Recht, den Inhalt zu speichern, technisch zu bearbeiten (z. B. Format-, Größen- oder Layoutanpassungen), zu vervielfältigen und auf den Plattformen von Landvergnügen (App, Website) sowie in zugehörigen Kommunikationskanälen öffentlich zugänglich zu machen, an technische Dienstleister weiterzugeben und Sicherungskopien anzulegen. Eine weitergehende kommerzielle Nutzung erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung des Reisenden. Die gesetzlichen Ansprüche des Reisenden nach der DSGVO, insbesondere auf Löschung personenbezogener Daten, bleiben unberührt.
(5) Gästebucheinträge dürfen nur im Rahmen der Plattform von Landvergnügen genutzt werden. Eine anderweitige Verwendung fremder Gästebucheinträge durch Reisende ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Landvergnügen unzulässig.
(6) Wiederholte oder erhebliche Verstöße gegen diese Bestimmungen können zur Einschränkung oder Sperrung der Gästebuchfunktion oder zur außerordentlichen Kündigung des Mitgliedschaftsvertrags führen.
(7) Der Reisende stellt Landvergnügen von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Bestimmung oder gesetzliche Vorschriften durch den Gästebucheintrag entstehen. Landvergnügen informiert den Reisenden über entsprechende Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.
§ 6 Teilnahme am Empfehlungsprogramm „Freunde-werben-Freunde“
(1) Landvergnügen bietet Landvergnügen-Reisenden die freiwillige Möglichkeit, über ein Empfehlungsprogramm neue Mitglieder zu werben. Hierzu erhalten Reisende einen personalisierten Empfehlungslink, der im Nutzerkonto im Mitgliederbereich abrufbar ist. Dieser Link enthält einen eindeutigen Code, durch den neue Anmeldungen dem werbenden Mitglied zugeordnet werden können.
(2) Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass das werbende Mitglied den Empfehlungslink ausschließlich an mit ihm persönlich bekannte Personen weitergibt, die mit dem Empfang einer derartigen Empfehlung ausdrücklich einverstanden sind. Eine Weitergabe über automatisierte Systeme, Massennachrichten oder öffentlich zugängliche Kanäle (z. B. Foren, Kommentarspalten, Bewertungsportale) ist untersagt. Das Empfehlungsprogramm darf nicht zur Umgehung gesetzlicher Vorschriften über kommerzielle Kommunikation oder zur unzulässigen Ansprache Dritter genutzt werden.
(3) Die Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist nur im Rahmen des privaten, nicht-gewerblichen Handelns gestattet. Eine gewerbliche oder systematische Nutzung, insbesondere durch den Betrieb von Empfehlungsplattformen oder durch Missbrauch mehrerer Identitäten, ist nicht erlaubt. Landvergnügen behält sich vor, Empfehlungen, die auf Umgehungshandlungen oder offensichtlichen Missbrauch hindeuten, nach billigem Ermessen abzulehnen oder rückabzuwickeln und den jeweiligen Reisenden von der Teilnahme am Empfehlungsprogramm auszuschließen und unberechtigte Gutschriften zu stornieren.
(4) Wird ein neues Mitglied über einen gültigen Empfehlungslink geworben und schließt dieses erfolgreich einen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag mit Landvergnügen ab, so erhält das werbende Mitglied eine Gutschrift auf seine nächste Mitgliedsrechnung. Die Höhe der Gutschrift sowie weitere Bonusstufen werden im Mitgliederbereich erläutert und können variieren. Die Gutschrift wird nur gewährt, wenn die geworbene Person nicht bereits Mitglied bei Landvergnügen war und die erste Zahlung erfolgreich abgeschlossen ist.
(5) Landvergnügen verarbeitet im Rahmen des Empfehlungsprogramms personenbezogene Daten der teilnehmenden Mitglieder nur insoweit, wie dies zur Abwicklung des Programms erforderlich ist. Es erfolgt keine Verarbeitung personenbezogener Daten der geworbenen Personen durch Landvergnügen, solange keine Registrierung erfolgt. Weitere Informationen finden sich in den <Datenschutzhinweisen>.
(6) Landvergnügen behält sich vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit ganz oder teilweise zu beenden, zu verändern oder auszusetzen, sofern triftige Gründe vorliegen, insbesondere technische, rechtliche oder missbrauchsbedingte Gründe. Ein Anspruch auf Teilnahme oder auf Auszahlung von Gutschriften besteht nicht.
§ 7 Widerruf
Verbrauchern iSv § 13 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir nachfolgend informieren.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Landvergnügen GmbH, Hasenheide 12, 10967 Berlin; Tel: +493039939440; E-Mail: mail@landvergnuegen.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Für den Widerruf können Sie das folgende Muster Widerrufsformular verwenden; Sie können jedoch auch eine andere Form der Erklärung wählen.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An die Landvergnügen GmbH, Hasenheide 12, 10967 Berlin; E-Mail mail@landvergnuegen.com:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (♦) den von mir/uns (♦) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (♦)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (♦)
- Bestellt am (♦)/erhalten am (♦)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(♦) Unzutreffendes streichen.
§ 8 Zahlung Mitgliedschaftsbeitrag
(1) Unsere Preise, so wie sie in der Landvergnügen-App und auf unserer Website angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Für die Zahlung des Mitgliedsbeitrags steht die Zahlung per SEPA-Lastschrifteinzug, Paypal, Kreditkarte zur Verfügung. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über externe Zahlungsdienstleister. Die eingegebenen Zahlungsdaten werden direkt beim Zahlungsdienstleister verarbeitet.
(3) Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus fällig.
(4) Die Rechnung für den Mitgliedsbeitrag wird ausschließlich in Ihrem Nutzerkonto im Mitgliederbereich zum Download bereitgestellt. Eine Zusendung per Email oder in Papierform erfolgt nicht.
(5) Wir sind berechtigt, den jährlichen Mitgliedsbeitrag mit Wirkung für zukünftige Vertragsjahre anzupassen, wenn sich unsere für die Erbringung der Landvergnügen-Leistungen relevanten Gesamtkosten wesentlich verändern. Hierzu zählen insbesondere Kosten für IT-Infrastruktur und Hosting, Personal, Lizenzen und Fremdleistungen, Zahlungsdienste, gesetzliche Abgaben sowie sonstige betriebsnotwendige Aufwendungen.
Eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags darf die prozentuale Veränderung dieser Gesamtkosten nicht überschreiten. Sinken die Gesamtkosten, sind wir verpflichtet, dies bei einer künftigen Preisfestsetzung angemessen zu berücksichtigen.
(6) Preisänderungen nach Absatz 5 wirken sich nicht auf das laufende Vertragsjahr aus, sondern gelten ausschließlich für die jeweils nächste Verlängerungsperiode.
(7) Wir informieren Sie über eine Anpassung des Mitgliedsbeitrags mindestens sechs Wochen vor Beginn des nächsten Vertragsjahres in Textform (z. B. per E-Mail). In dieser Mitteilung weisen wir Sie ausdrücklich auf den neuen Preis, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens sowie Ihre Kündigungsmöglichkeiten hin.
(8) Sind Sie mit der angekündigten Preisänderung nicht einverstanden, können Sie den Mitgliedschaftsvertrag bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des neuen Vertragsjahres zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen (§ 9). Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch und nutzen Sie die Mitgliedschaft über den genannten Zeitpunkt hinaus weiter, gilt der angepasste Mitgliedsbeitrag als vereinbart.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Mitgliedschaftsvertrag wird zunächst für eine Dauer von einem Jahr, gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses, geschlossen. Die Mitgliedschaft verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Partei das Vertragsverhältnis spätestens bis zum letzten Tag der laufenden Vertragslaufzeit kündigt. Für die Nutzung der Landvergnügen-App ist die Zustimmung zu den jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen erforderlich. Änderungen der Nutzungsbedingungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der in § 13 geregelten Änderungsklausel.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Kündigungserklärung bedarf der Textform (z.B. Email) oder der Schriftform (z.B. Brief) oder kann über den Kündigungsbutton im Landvergnügen-Mitgliederbereich erklärt werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung.
(4) Account-Löschung: Wenn Sie Ihren Account löschen, können Sie das nicht mehr rückgängig machen. Ihre Mitgliedschaft wird mit sofortiger Wirkung storniert, es erfolgt keine Rückerstattung. Wenn Sie Ihren Account wirklich löschen möchten, tragen Sie bitte das Wort „löschen“ in das dafür vorgesehene Feld ein und klicken Sie anschließend auf den Button „Jetzt löschen“.
§ 10 Gewährleistung
Soweit unsere im Rahmen dieses Vertrages bereitgestellten Leistungen mangelhaft sind, sind Sie gemäß den gesetzlichen Regelungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, den Vertrag beenden und Schadensersatz verlangen oder den Mitgliedsbeitrag zu mindern.
§ 11 Verfügbarkeit der App
(1) Landvergnügen schuldet eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Landvergnügen App und ihrer Inhalte und Funktionen von 99 %. Die Verfügbarkeit berechnet sich nach folgender Formel:
Verfügbarkeit = (Gesamtzeit – Gesamtausfallzeit) / Gesamtzeit * 100 %.
Bei der Berechnung der Gesamtausfallzeit bleiben Zeiten der Nichtverfügbarkeit außer Betracht, die auf von Landvergnügen nicht verschuldete Störungen des Internets oder auf sonstigen von Landvergnügen nicht zu vertretenden Umständen oder auf höherer Gewalt beruhen, oder auf Wartungsarbeiten, die in der Zeit zwischen 22:00 und 7:00 Uhr morgens durchgeführt werden.
(2) Landvergnügen wird neue Versionen der App, sofern sie für den Erhalt ihrer Vertragsmäßigkeit zwingend erforderlich sind („Updates“), in engem zeitlichem Zusammenhang mit der endgültigen technischen Fertigstellung der jeweiligen Aktualisierung dem Reisenden bereitstellen. Eine darüberhinausgehende Pflicht zur Bereitstellung kostenloser oder entgeltlicher, nicht vom vorherigen Satz umfasster Updates ist ausgeschlossen. Gesetzliche Pflichten zur Bereitstellung von Sicherheits- oder Funktionsupdates für digitale Produkte, insbesondere nach § 327f BGB, bleiben unberührt.
Ein Update gilt als bereitgestellt, sobald der Reisende die Möglichkeit zur Installation oder zum Herunterladen desselben hat. Die Bereitstellung erfolgt vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen ausschließlich über die App-Stores Dritter, insbesondere über Apple App Store oder Google Play.
Nach erfolgter Bereitstellung wird der Nutzer über die Verfügbarkeit des jeweiligen Updates informiert. Die Information erfolgt vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen ausschließlich über die App-Stores, insbesondere über den Apple App Store oder Google Play.
Landvergnügen haftet nicht aufgrund der sich aus einer nicht erfolgten Installation eines Updates ergebenden Fehlerhaftigkeit des Produkts in Bezug auf bereitgestellte Updates, auf deren Verfügbarkeit ordnungsgemäß hingewiesen wurde und die der Reisende dennoch nicht innerhalb einer Frist von einer Woche seit diesem Verfügbarkeitshinweis installiert hat. Dies gilt nicht, sofern die unterbliebene oder unsachgemäße Installation auf eine fehlerhafte Installationsanleitung zurückzuführen ist oder der Nutzer nicht hinreichend über die Folgen einer unterlassenen Installation informiert wurde.
(3) Wir behalten uns vor, über Updates hinausgehend Änderungen an der bereitgestellten Landvergnügen App vorzunehmen, sofern ein triftiger Grund hierfür besteht. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Anpassungen des digitalen Produkts aufgrund einer neuen technischen Umgebung, einer erhöhten Nutzerzahl oder aus anderen wichtigen betriebstechnischen Gründen erforderlich sind. Landvergnügen wird den Reisenden spätestens zeitgleich mit den vorzunehmenden Änderungen hierüber informieren. Die Information erfolgt vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen ausschließlich über die vom Reisenden angegebene Email-Adresse. Wesentliche Änderungen, die sich nachteilig auf den Reisenden auswirken, insbesondere, indem sie die Zugriffsmöglichkeit auf Inhalte der App oder die sonstige Nutzbarkeit der App nicht nur vorübergehend in einem erheblichen Maße beeinträchtigen, werden spätestens 14 Tage vor der anstehenden Produktänderung angekündigt.
§ 12 Haftung
(1) Soweit sich aus diesen Nutzungsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Im Übrigen sind Ansprüche des Reisenden auf Schadensersatz ausgeschlossen.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden Landvergnügen nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Landvergnügen verwendet für bestimmte Funktionen (z. B. Kartenanzeige, Routenplanung, Zahlungsabwicklung) Dienste und Schnittstellen Dritter. Für die Verfügbarkeit, Richtigkeit oder Aktualität dieser Dienste übernimmt Landvergnügen keine Haftung; es gelten insoweit die Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter.
§ 13 Änderung der Nutzungsbedingungen
(1) Wir behalten uns vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist und Sie hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt werden. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor bei
- Änderungen der gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen,
- Anpassungen an neue technische Entwicklungen,
- Weiterentwicklung oder Verbesserung der App-Funktionen,
- Schließung von Sicherheitslücken,
- Veränderungen bei App-Store-Vorgaben oder bei technischen Schnittstellen Dritter,
- Klarstellungen in bestehenden Regelungen.
(2) Änderungen, die wesentliche Vertragspflichten (Hauptleistungspflichten) betreffen, insbesondere den Umfang der kostenpflichtigen Mitgliedschaft, den Preis oder die Laufzeit, bleiben ausgeschlossen.
(3) Wir werden Ihnen die geplanten Änderungen spätestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitteilen. In der Änderungsmitteilung werden wir Sie ausdrücklich auf Ihr Recht hinweisen, der Änderung innerhalb der genannten Frist zu widersprechen.
(4) Widersprechen Sie der Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Auf diese Rechtsfolge werden wir Sie in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
(5) Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs besteht der Mitgliedschaftsvertrag unverändert fort. Wir behalten uns jedoch vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sofern die Fortführung des Vertrages zu unveränderten Bedingungen für uns unzumutbar ist und wir dies nachweisen können.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem Sie als Verbraucher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Kundenservice / Informationen für Verbraucher nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG)
Bei Fragen und Beschwerden nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns Dienstag zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr unter Tel:+49 (0) 30 399 39 440, E-Mail: mail@landvergnuegen.com
Informationen für Verbraucher nach § 36 VSBG:
Landvergnügen nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.