Gastgeber werden im Landvergnügen (Backup)
Machen Sie mit!
Wir suchen gastfreundliche Direktvermarkter hochwertiger Produkte und regionaler Spezialitäten, die Platz für ein bis drei Wohnmobile bereitstellen können.
Das Konzept: Sie bieten Ihrem Gast einen kostenlosen Stellplatz für eine Nacht, der sich für Ihre Gastfreundschaft mit einem Einkauf in Ihrem Hofladen oder dem Besuch Ihrer Gastronomie bedankt.
Mit der Gastgeber-Mitgliedschaft erhält Ihr Betrieb einen kostenfreien Eintrag im Landvergnügen Stellplatz- und Genussführer.
Jetzt anmelden!
Jetzt starten im Landvergnügen – kostenlos.
Rückruf vereinbarenSie haben noch Fragen? Wir rufen Sie gerne zurück. Oder rufen Sie uns gleich an unter (030) 399 39 442
Warum machen Betriebe bei Landvergnügen mit?
- Ab-Hof-Verkauf fördern
- Bekanntheitsgrad Ihrer Produkte erweitern
- Landwirtschaft transparent machen
- Nette Menschen kennenlernen
- Teil eines tollen Netzwerks sein
Landvergnügen-Reisende sind eine bewußte, interessierte und kaufkräftige Zielgruppe. Durch die Vermarktung des Reiseführers im Internet, Buchhandel und Presse erreicht Sie eine neue Kundschaft, die Sie direkt auf Ihrem Hof begrüßen können.
Oft gestellte Fragen
Wie sollte der Stellplatz aussehen?
Ein bis drei ruhige Stellplätze können auf ebener Fläche auf einem Privatgrundstück in der Nähe des Hofladens angeboten werden. Die Zufahrt sollte einfach und wohnmobilgeeignet sein, ggf. mit Rangiermöglichkeit. Ein schöner Blick ins Grüne wird besonders geschätzt.
Was kostet der Eintrag im Stellplatzführer?
Der Eintrag ist für teilnehmende Betriebe kostenlos.
Ist das rechtlich erlaubt?
Einen Wohnmobilstellplatz auf dem privaten Grundstück zu errichten ist gesetzlich erlaubt, wenn Sie folgendes beachten:
- Sie bieten nicht mehr als 3 Stellplätze an
- der Aufenthalt der Gäste ist auf max. 24 Stunden beschränkt
- der Stellplatz ist für Landvergnügen-Gäste kostenfrei und in der Nähe Ihres Hofladens, denn er dient der Förderung Ihrer Ab-Hof-Vermarktung
Bei der rechtssicheren Anmeldung des Stellplatzes können Sie als Landwirt die Privilegien der Landwirtschaft für sich nutzen. Sie betreiben keinen Campingplatz und wollen auch kein campingplatzähnliches Gewerbe aufbauen, welches aufwändige und kostspielige Auflagen mit sich bringt.
Muss ich Strom, Duschen oder Toiletten anbieten?
Das Anbieten von Serviceleistungen wie WC, Dusche, Strom, Frischwasser, Müllentsorgung und WLAN ist keine Voraussetzung für Ihre Teilnahme, kann Ihren Betrieb aber für Reisende attraktiver machen. Selbstverständlich können Sie für die Serviceleistungen ein Nutzungsentgelt verlangen. Eine Entsorgung der Chemietoilette oder des Abwassertanks ist im Landvergnügen aus ökologischen Gründen auf keinem Hof erlaubt. Hierfür müssen die Gäste eine ordentlich abgenommene Entsorgungsstation aufsuchen.
Das sagen unsere Gastgeber
"Betriebswirtschaftlich gesehen ist das Konzept mit dem Stellplatz für uns besser als jede Weinmesse."
Michael Scheller, Bocksbeutel Weingut Scheller
"Die Idee ist echt klasse! Wir hatten im Sommer fast jeden Tag Gäste."
Robert Schöning, Gut Steimke, Niedersachsen
"Es ist eine super Idee, Menschen mit einem besonderen Interesse an regionalen Spezialitäten und handwerklich hergestellten Lebensmitteln mit diesem Angebot direkt zu den Erzeugern zu führen."
Klaus Schaumberg, Agrotourismus Frankenwald
"Ich bin erstaunt, wie unkompliziert das abläuft."
Hartmut Korn, Landwirtschaftsbetrieb Korn, Brandenburg
Das sagt die Presse
"Schöner steht man selten verspricht der neue Stellplatzführer Landvergnügen - und es stimmt!" www.geo.de
"Ein schöner Moment, den man auf keinem Campingplatz erleben könnte." Spiegel Online
"Von hier sieht man den gesamten Hof, die Ställe und dahinter den Zwiebelturm der Dorfkirche: bayerische Idylle." Süddeutsche Zeitung
"Die Sehnsucht nach dem ländlichen Idyll ist groß – Landvergnügen ebnet den Weg dorthin." promobil (Europas größtes Wohnmobil-Magazin)
Ihre Ansprechpartner bei Landvergnügen
"Mein Team und ich bringen Menschen zusammen, sensibilisieren Verbraucher für handwerklich hergestellte Nahrungsmittel, fördern die Ab-Hof-Vermarktung und leiten Touristen in teilweise weniger bekannte, aber wunderschöne Regionen Deutschlands. Für mich der schönste Job der Welt."
Ole Schnack, Geschäftsführer
"Es ist großartig, Teil eines so vielfältigen, kreativen und engagierten Netzwerkes zu sein. Die Landvergnügen-Philosophie in die Praxis umzusetzen, ist für mich eine herausfordernde und gleichzeitig wunderbare Arbeit.“
Daniela Pensold, Projektleitung
Oft gestellte Fragen
Ein bis drei ruhige Stellplätze können auf ebener Fläche auf einem Privatgrundstück in der Nähe des Hofladens angeboten werden. Die Zufahrt sollte einfach und wohnmobilgeeignet sein, ggf. mit Rangiermöglichkeit. Ein schöner Blick ins Grüne wird besonders geschätzt.
Der Eintrag ist für teilnehmende Betriebe kostenlos.
Einen Wohnmobilstellplatz auf dem privaten Grundstück zu errichten ist gesetzlich erlaubt, wenn Sie folgendes beachten:
- Sie bieten nicht mehr als 3 Stellplätze an
- der Aufenthalt der Gäste ist auf max. 24 Stunden beschränkt
- der Stellplatz ist für Landvergnügen-Gäste kostenfrei und in der Nähe Ihres Hofladens, denn er dient der Förderung Ihrer Ab-Hof-Vermarktung
Bei der rechtssicheren Anmeldung des Stellplatzes können Sie als Landwirt die Privilegien der Landwirtschaft für sich nutzen. Sie betreiben keinen Campingplatz und wollen auch kein campingplatzähnliches Gewerbe aufbauen, welches aufwändige und kostspielige Auflagen mit sich bringt.
Das Anbieten von Serviceleistungen wie WC, Dusche, Strom, Frischwasser, Müllentsorgung und WLAN ist keine Voraussetzung für Ihre Teilnahme, kann Ihren Betrieb aber für Reisende attraktiver machen. Selbstverständlich können Sie für die Serviceleistungen ein Nutzungsentgelt verlangen. Eine Entsorgung der Chemietoilette oder des Abwassertanks ist im Landvergnügen aus ökologischen Gründen auf keinem Hof erlaubt. Hierfür müssen die Gäste eine ordentlich abgenommene Entsorgungsstation aufsuchen.
Presse
Das sagen unsere Gastgeber
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