Allgemeine Vertragsbedingungen zur Nutzung von Foto- / Ton- / Videoaufnahmen sowie Texten

Allgemeine Vertragsbedingungen zur Nutzung von Foto- / Ton- / Videoaufnahmen sowie Texten

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die unentgeltliche Bereitstellung von Texten und Foto- /Ton- /Videoaufnahmen seitens des/der Gastgeber/In an Landvergnügen zu Zwecken der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für den damit dargestellten Landvergnügen-Gastgeber-Betrieb („Hof“) im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen von Landvergnügen, insbesondere in folgenden Medien: 

  • in der Landvergnügen-App;
  • auf der Landvergnügen Internet-Präsenz (Website)
  • auf den von Landvergnügen genutzten Social-Media-Accounts und Kanälen bei den im folgenden genannten Sozialen Netzwerken:
    • Facebook, das von der Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Irland, betrieben wird
    • Instagram, das von Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2 betrieben wird;
    • YouTube, das von Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, betrieben wird,
    • Pinterest, das von Pinterest Europe Ltd., Palmerston Hous, 2nd Floor, Fenian Street, Dublin 2, Ireland, betrieben wird 

 

  • in Printprodukten, d.h. im Landvergnügen-Stellplatzführer, sowie in Katalogen, Broschüren, Flyern, Magazinen und Zeitschriften etc.
  • im Rahmen von Veranstaltungen der Landvergnügen GmbH und auf Messeständen der Landvergnügen GmbH

(2) Die vertragsgegenständlichen Aufnahmen und Texte werden durch die im Landvergnügen Mitgliederbereich unter dem Account des/der Gastgeber/In hochgeladenen und gespeicherten Dateien festgelegt.

 

§ 2 Rechtseinräumung

(1) Der/die Gastgeber/In räumt Landvergnügen an den vertragsgegenständlichen Aufnahmen und Texten unentgeltlich die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten alleinigen und übertragbaren urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zur Nutzung derselben für Zwecke wie unter § 1 (1) angegeben in allen Medien ein. Der/die Gastgeber/In bleibt berechtigt, die vertragsgegenständlichen Aufnahmen und Texte für die Zwecke wie unter § 1 (1) angegebenen zu nutzen. 

(2) Landvergnügen eingeräumt werden insbesondere folgende Nutzungsrechte n für Zwecke wie unter § 1 (1) angegeben:

a) das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der vertragsgegenständlichen Texte und Aufnahmen in Printprodukten/Druckwerken jeglicher Form (wie z.B. in Büchern, Katalogen, insbesondere im Landvergnügen Stellplatzführer, sowie in jeglichen Broschüren, Flyern, Magazinen und Zeitschriften etc.) sowie in E-books und E-papers und sonstigen Formen des electronic publishing;

b) das Recht, die Vertragsgegenständlichen Texte und Aufnahmen mittels Rundfunk, einschließlich Drahtfunk, Kabel- und Satellitenfunk und ähnlicher Übertragungstechniken, gleichgültig ob in digitalisierter oder analoger Form zu senden;

c) das Recht, die Vertragsgegenständlichen Texte und Aufnahmen im Internet öffentlich zugänglich zu machen (wie z.B. auf der Website von Landvergnügen, in der Landvergnügen-App sowie in den von dieser genutzten Social-Media-Kanälen); 

d) das Recht, die Vertragsgegenständlichen Texte und Aufnahmen ganz oder teilweise unter Zuhilfenahme aller analogen, digitalen und sonstigen Techniken zu bearbeiten und umzugestalten und/oder bearbeiten und umgestalten zu lassen, insbesondere, um eine technisch einwandfreie und visuell optimierte Fassungen zu erschaffen, sowie diese so bearbeiteten Fassungen nach Maßgabe der in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte auszuwerten. Bei Aufnahmen, auf denen eine Person erkennbar abgebildet sind, gilt dies jedoch nur, soweit die Bearbeitung oder Umgestaltung keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des/der Abgebildeten darstellen.  

 

§ 3 Gewährleistung

(1) Der/die Gastgeber/In versichert, dass er/sie allein berechtigt ist, über die in § 2 dieses Vertrages genannten Rechte an den Foto- /Ton- /Videoaufnahmen und Texten uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verfügen und über diese Rechte nicht bereits, weder ganz noch teilweise, verfügt hat bzw. verfügen wird. Der/die Gastgeber/In stellt Landvergnügen insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter inklusive der Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.

(2) Der/die Gastgeber/In versichert, dass alle erforderlichen Einwilligungserklärungen von auf den Fotografien oder in Bild-/Tonaufnahmen abgebildeten Personen für die Verwendung der Aufnahmen nach Maßgabe dieses Vertrages eingeholt wurden.

 

 § 4 Namensnennung

Landvergnügen wird den/die seitens des/der Gastgeber/In als solche(n) benannten jeweilige(n) Urheber/In der vertragsgegenständlichen Aufnahmen und Texte in angemessener Weise als Fotografen/Fotografin bzw. Autor/In ausweisen.

 

§ 5 Schlussbestimmungen

(1) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag wird der Sitz von Landvergnügen vereinbart. Ist der/die Gastgeber/In Kaufmann oder hat er/sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.