Mit Kindern im Landvergnügen: 5 Tipps für Familien

Mit Kindern im Landvergnügen: 5 Tipps für Familien

Kinder können im Landvergnügen unheimlich viel entdecken. Um Unfälle und Missverständnisse zu vermeiden, haben wir 5 Tipps für Familien zusammengestellt.

Viele der Landvergnügen-Höfe sind für Kinder ein Traum. Tiere entdecken, durch die Natur flitzen und abends Sterne zählen. In so einer schönen Umgebung gerät leicht in Vergessenheit, dass es sich bei unseren Gastgebern um landwirtschaftliche Betriebe und nicht um Ferienhöfe handelt. Beachten Sie daher die folgenden Regeln, wenn Sie im Landvergnügen unterwegs sind:

1. Sprechen Sie mit Ihrem Gastgeber

Lassen Sie sich gleich bei Ihrer Ankunft erklären, welche Bereiche für Kinder tabu sind, wo Gefahren durch Landmaschinen oder Werkzeuge drohen. Auch den Umgang mit Tieren sollten Sie sich erklären lassen. Dass Sie nicht über Zäune steigen oder Türen öffnen, ist hoffentlich selbstverständlich.

2. Füttern verboten

Außer es ist ausdrücklich erlaubt, sollten Sie und Ihre Kinder keine Tiere füttern. Leider kam es in der Vergangenheit schon vor, dass Schafe starben, weil sie von Campern ungeeignetes Futter bekamen. Achtung: Auch giftige Pflanzen können den Tieren schaden. Fragen Sie den Landwirt, was die Tiere gut vertragen und ob Sie ihnen etwas geben dürfen. Vielleicht hat er auch Zeit, mit Ihnen auf die Weide zu gehen und Ihnen etwas zur Haltung zu erklären.

3. Sie haben die Aufsicht

Die WoMo-Tür öffnen und die Kinder losflitzen lassen, das ist leider nicht immer möglich. Landwirtschaftliche Betriebe sind keine Spielplätze. Auf vielen Höfen sind schwere Maschinen unterwegs. Fußballspielen stört die betrieblichen Abläufe und kann zu Unfällen führen. Besprechen Sie mit ihren Kindern, wo sie problemlos toben können und wo nicht – und haben Sie sie möglichst immer im Blick.

4. Ab ins Heu? Nur nach Absprache!

Mit Landvergnügen sind Sie auf einem landwirtschaftlichen Betrieb zu Gast, nicht auf einem Ferienhof. Das bedeutet, dass Heu- oder Laubhaufen nicht automatisch zum Reinspringen gedacht sind und Bäume nicht zum Klettern. Fragen Sie Ihren Gastgeber, bevor Sie Ihren Kinder das erlauben.

5. Ernten nicht gestattet

Gerade im Spätsommer sind Sträucher und Obstbäume voller Früchte. Das heißt nicht automatisch, dass sich Reisende daran nach Lust und Laune bedienen dürfen. Bevor Sie Brombeeren naschen oder von der Streuobstwiese Äpfel pflücken, vergewissern Sie sich, dass Sie damit niemandem die Ernte streitig machen. Das gilt auch für Eier aus dem Hühnerstall, die Sie eh nur gemeinsam mit dem Bauern oder der Bäuerin betreten sollten.

 

Den Umgang mit Tieren sollten Sie sich und ihren Kindern erklären lassen.
Bitte stets beachten, dass landwirtschaftliche Betriebe im Landvergnügen keine Spielplätze sind.